Schuldnerberatung

Gehen Sie den ersten Schritt.

 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Telefonisch oder per Mail. Besprechen Sie mit uns (absolut vertraulich) Ihre finanzielle Situation. Reden Sie mit uns über die Vorteile und die Voraussetzungen!

 

 

EU-Insolvenzverfahren

 

Es klingt zu schön um wahr zu sein !

 

EU-Regularien machen dies möglich; eine Wohnsitzverlegung nach England und schon sind wir in der Lage, mit Ihnen gemeinsam das Privatinsolvenzverfahren vor einem englischen Gericht erfolgreich zu absolvieren. Das klingt relativ einfach, jedoch benötigt eine ordentliche Vorbereitung auf dieses Verfahren.

 

Sie finden eine Vielzahl von Angeboten im Internet zu diesem Thema: selten jedoch haben Sie einen Anbieter, der sowohl vor Ort sitzt und auch noch deutschsprachige Anwälte als Ansprechpartner hat.

 

Um herauszufinden, ob für Sie die Privatinsolvenz in England auch in Frage kommen, kontaktieren Sie uns.

 

 

Kosten

Natürlich sind im Insolvenzfall gerade die zu erwartenden Kosten ein wichtiger Faktor. Vergessen Sie ebenfalls utopische Honorarvorstellungen einiger Wettbewerber. Wir analysieren den Aufwand und garantieren einen Festpreis.

 

Wir sehen bei Mitbewerbern aus Deutschland zahlreiche Angebote, welche bei 10.000 EUR starten, selten werden Sie dort unter 20-25.000 EUR Ihre Insolvenz auch abgewickelt sehen. Laufend erhalten Sie neue Zahlungsaufforderungen für den einen oder anderen Nachweis, hier eine Unterschriftsbeglaubigung, dort eine Notarurkunde. Dies halten wir für unseriös; sollte einer unserer Partner nach dieser Vorgehensweise arbeiten und wir erhalten Wissen davon, wird ohne weitere Fristsetzung die Zusammenarbeit aufgekündigt.

 

Natürlich können auch wir nicht umsonst arbeiten, weshalb Sie folgende Kalkulation heranziehen können:

 

Kosten der Begleitung des Insolvenzverfahrens nach Verfahrensumfang

(Anzahl Gläubiger, Schuldsumme)

 

 5.900,00 EUR

 7.900,00 EUR bei mehr als 20 Gläubigern

 9.900,00 EUR bei mehr als 100 Gläubigern

 

Etablierung eines nachprüfbaren Gewerbebetriebs

- inkl Registersitz

- inkl Stellung des Company Secretary

- Einholung der Steuernummer

- Stellung eines in UK ansässigen Directors

 

EUR 1.800,00

 

Beratung durch einen deutschen Rechtsanwalt zum Ablauf des Verfahrens

 

EUR 950,00

(wenn involviert)

 

Gerichtskosten

GBP 600.00 (ca)

 

 

© 2015 Euro Consulting & Commerce GmbH - AGBs - Impressum - Datenschutz